Weniger Mehrwertsteuer beim Bäcker vor Ort
Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die für viele Franchise-Unternehmen aus der Gastronomie- und insbesondere Backwarenbranche relevant ist: Die Mehrwertsteuer auf vor Ort verzehrte Speisen muss bei 7% liegen.
Bislang mussten 19% Mehrwertsteuer auf Speisen erhoben werden, die beim Bäcker, Konditor oder Metzger gekauft und vor Ort gegessen wurden. Dagegen werden auf mitgenommene Speisen nur 7% erhoben. Folge von Steuerprüfungen waren aus diesem Grund regelmäßige Verärgerung und unangenehme Steuernachzahlungen.
Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass auf den Kauf solcher Speisen der reduzierte Steuersatz von 7% gilt – unabhängig davon, ob diese direkt im Laden, am Stand davor auf der Straße oder im privaten Umfeld verzehrt werden.
Diese Entscheidung dürfte für einige Franchise-Unternehmen und ihre bestehenden Franchisepartner sowie zukünftige Existenzgründer durchaus von Interesse sein. Man denke dabei z.B. an die vielen verschiedenen SB-Bäckereien oder auch Bäckereien ohne Selbstbedienung, die in der Regel ein paar Tische zum Verzehr vor Ort anbieten. Davon gibt es im Franchising reichlich, wie man anhand der Kategorie Backwaren & Kaffee im FranchisePORTAL erkennt.
Wie der Bund der Steuerzahler mitteilt, müssen sich deutsche Finanzämter und Finanzgerichte an dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs halten (Az. C-497/09 u.a.).
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