Todesfall: Zu wenige Unternehmer haben vorgesorgt
Zugegeben, sich mit dem eigenen Todesfall zu befassen, ist keine schöne Aufgabe. Schon gar nicht, wenn man sich gesund fühlt und gerade voller Energie ein eigenes Unternehmen gründen möchte. Trotzdem gehört es zur guten Planung der Existenzgründung, auch diese Möglichkeit abzusichern – nicht zuletzt, um die eigene Familie zu schützen. Doch eine stichprobenartige Umfrage des Online-Unternehmens Mymoria hat ergeben, dass nur jeder zweite Gründer tatsächlich Vorkehrungen für den Todesfall trifft.
Umfrage: Todesfall oft nicht abgesichert
Die Umfrage ergab, dass nur die knappe Hälfte der befragten Unternehmer Vorsorge für den Todesfall getroffen hat:
- 49 Prozent hat Vorkehrungen für einen evtl. Todesfall getroffen,
- 40 Prozent haben keine Regelung für einen Todesfall
- und 11 Prozent wissen nicht, ob sie entsprechende Vorkehrungen getroffen haben.
(Quelle: News von iBusiness)
Generell gilt für Selbstständige, dass sie sich eben auch selbstständig um ihre Altersvorsorge kümmern sollten. Dazu zählen in erster Linie die Risikoabsicherung und darauf folgend die Vermögensbildung. Und zur Risikoabsicherung zählen eben auch entsprechende Vorkehrungen für einen unerwartet eintretenden Tod des Unternehmers selbst.
In der gleichen Umfrage gaben von den Gründern, die keine Vorsorge für den Todesfall getroffen haben, 70 Prozent an, dass sie hierfür bislang einfach keine Zeit gehabt hätten. 30 Prozent gaben zu, dass sie sich damit nicht beschäftigen möchten. Da Mehrfachnennungen möglich waren, gaben zudem 10 Prozent an, überhaupt noch nicht darüber nachgedacht zu haben und davon ausgehen, dass sich schon jemand kümmern wird. Weitere 10 Prozent gaben erstaunlicherweise an, dass es ihnen egal sei, was nach ihrem Tod mit dem Unternehmen passieren würde.
Wir hatten das (unangenehme) Thema eines möglichen Todesfalls eines Unternehmers bereits früher hier im Franchise-Treff in einer zweiteiligen Serie angesprochen. Dort finden Sie wichtige Tipps und Hinweise – auch spezifisch für Franchise-Gründer! Denn hier sind zusätzlich der Franchise-Geber bzw. der Franchise-Vertrag genau zu untersuchen, wenn es um evtl. Nachfolgeregelungen geht.
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