Rechtsfragen im Franchise-Chat
Der letzte Chat des FranchisePORTAL fand vergangenen Freitag statt. Diesmal standen rechtliche Fragen rund ums Franchising auf dem Plan – vor allem rechtliche Fragen rund um die internationale Expansion von Franchise-Systemen. Frau Dr. Amelie Pohl von der Kanzlei Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte, die sich auf rechtliche Fragen rund um das Franchising vor allem in Österreich und Deutschland spezialisiert hat, beantwortete die Fragen der Chat-Teilnehmer.
Schnell betonte Dr. Pohl, dass für jedes Franchise- oder Lizenzsystem, das ins Ausland expandieren möchte, eine individuelle Rechts-Beratung notwendig ist. Denn um in diesen Fällen seriös beraten zu können, kommt es stark darauf an, auf welche Art und Weise man zu expandieren plant. Im Franchising bieten sich ja mehrere Varianten an: Master-Franchising, Joint Venture, Direkt-Franchising, Tochtergesellschaft gründen oder Area Development. Doch nicht jede Form der Franchise-Expansion ins Ausland ist immer gleich gut geeignet, meint Dr. Pohl.
Formen von Franchise-Expansionen
„Direktvergabe ist gut in jenen Ländern, die Ihrem Ursprungsland ähnlich sind. Sie haben den stärksten Einfluss. Könnten aber eine kleine Zentrale für die Betreuung im Zielland aufbauen. Master-Lizenz: Sie vergeben Ihr System komplett und es kann sein, dass Ihr System nicht ordentlich aufgebaut wird und sich ggf. auch der Ruf des Systems nicht entsprechend entwickelt. Dafür ist es weniger Aufwand, als es direkt zu machen. Area Development: Sie haben die Verträge meist direkt abgeschlossen und haben den AD (Anm.: Area Developer), der Sie entlastet. Er sucht und betreut die FN. Joint Venture: Hier ist mehr Einfluss auf den Franchise-Geber im Ausland aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbindung.“
Vorteile der Expansion nach Österreich
Deutsche Franchise-Systeme expandieren testweise gerne zunächst in die angrenzenden, deutschsprachigen Länder, also nach Österreich und in die Schweiz. Dr. Amelie Pohl sieht hier einen Vorteil bei der Expansion nach Österreich: hierbei handele es sich schließlich um ein EU-Land, das mehr Franchise-Systeme habe als die Schweiz und in dem Franchising an sich besser angenommen würde. Und auch wenn sprachlich keine Barrieren bestehen, sollte der Franchise-Vertrag ihrer Meinung nach nicht 1-zu-1 übernommen werden:
„Ich empfehle in jedem Fall, auch wenn Sie deutsches Recht haben, den Franchise-Vertrag auf zwingende Regelungen im österreichischen Recht hin zu überprüfen. Dies kann es z.B. notwendig machen, dass Sie das Verbraucherrecht – d.h. Konsumentenschutzgesetz – anwenden müssen, wenn der Franchise-Nehmer Existenzgründer ist. Dies beinhaltet auch die Erteilung einer Rücktrittsbelehrung.“
Generell sollte man sich bei der Ausarbeitung eines Franchise-Vertrags für die Expansion in ein beliebiges anderes Land die Unterstützung eines Anwalts holen, der oder die mit dem Recht des Ziellandes genau vertraut ist, so Dr. Pohl. Kleine Fehler oder Unachtsamkeiten in dieser frühen Expansionsphase, können ein Franchise-System später nicht nur viel Geld, sondern evtl. auch Einbußen in Sachen Marken-Image kosten. Das ausführliche Chat-Protokoll kann im FranchisePORTAL nachgelesen werden.
Kategorisiert in: Aus dem FranchisePORTAL, Top-Story
Kommentare sind geschlossen.