Gründercoaching Deutschland: Letzte Fristen stehen an
Allzu häufig beschäftigt man sich in Sachen Existenzgründung mit allen erdenklichen Schritten VOR der eigentlichen Gründung bzw. dem Start des Unternehmens. Doch auch die ersten Jahre nach der Gründung sind für eine erfolgreiche Selbstständigkeit von besonderer Bedeutung. Seit Jahren gibt es die Möglichkeit eines geförderten Gründercoachings in den ersten Jahren der Selbstständigkeit. Mehrfach wurde das Ende des Gründercoachings angekündigt – nun schein es endgültig in seiner jetzigen Form auszulaufen.
Jetzt noch schnell Gründercoaching Deutschland (GCD) beantragen
- Bis spätestens zum 15.04.2015 können Anträge für das Gründercoaching gestellt werden
- Bis zum 22.04.2015 kann der zuständige sogenannte Regionalpartner dem Antrag zustimmen
- Bis spätestens 30.04.2015 muss die Zusage der KfW erfolgen
Wer bis zum 15. April den entsprechenden Antrag für das Gründercoaching einreicht, kann dies noch zu den alten Konditionen tun. Demnach können Gründer innerhalb der ersten fünf Jahre einer Gründung das Coaching beantragen und eine maximale Förderungssumme von 6.000 Euro erhalten. Für viele könnte sich also lohnen, jetzt noch schnell das Gründercoaching zu beantragen.
Interimslösung zwischen 1. Mai 2015 und 31. Dezember 2015
Ab dem 1. Mai 2015 gilt bis Ende des Jahres eine Übergangslösung. Ab dann muss der Antrag für das Gründercoaching Deutschland bereits in den ersten zwei Jahren nach der Gründung gestellt werden. Außerdem werden dann nur noch maximal 4.000 Euro gefördert. Ab 2016 übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) die Vergabe. Die genauen Regelungen, die ab dann gelten sollten, sind bislang noch nicht bekannt.
Kategorisiert in: Finanzierung & Fördermittel, Top-Story
Kommentare sind geschlossen.