GEZ-Gebühren ab 2013: Online-Rechner hilft Selbständigen und Unternehmern

Zur Berechnung der GEZ-Betriebsstätten-AbgabeUnter www.steuerzahler.de ist ein neuer Service des Bund der Steuerzahler Daeutschland zu finden: Ein Online-Rechnung zur Berechnung individueller Rundfunkbeiträge.

Im Jahr 2013 wird sich das aktuelle Gebührenmodell der GEZ ändern. Zukünftig zahlen Privathaushalte eine Pauschale für ihre Rundfunkgeräte wie Fernseher, Radio oder Computer mit Internetanschluss.

Für Unternehmer und Selbständige sowohl innerhalb als auch außerhalb des Franchising gilt ab 2013 eine Betriebsstätten-Abgabe, die sich aus unterschiedlichen Teilen zusammensetzt. Bei der Errechnung des individuell fälligen Betrages hilft der neue Online-Service das BdSt.

 

Bild: © Grigor Atanasov | Dreamstime.com

 

 

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3 Kommentare

  • Bruce Cason sagt:

    Sehr Geehrte Damen und Herren,
    Ich bin Freiberufler mit eigenen Wohnung und Auto – das ich privat als auch geschäftliche benutzen. Weil meine Wohnung klein ist habe ich keinen Steuerliches absetzbares Arbeitszimmer.
    GEZ habe mich einen Gebühr von 17..98 für meinen Wohnung erhoben – aber jetzt haben sie mir noch einen Schreiben in dem meine Wohnung auch als einen Betriebsstätte ist.(was gebühren frei sein sollte)………..
    Sie wollen ein Antwort ob ich einen Betriebs-pflichtige Kraftfahrzeug habe.
    Was soll ich antworten? Ware es für mich nicht besser wenn ich meinen Wohnung als einen Betriebsstätte erklare – dann kann ich einen Auto Beitrag frei haben.
    Ich habe versucht die Online Rechner zu finden – aber es steht nicht auf die web Site oder links das Sie gegeben haben.
    MFG Bruce Cason

  • Verena Iking sagt:

    Hallo Herr Cason,
    leider kann ich Ihnen da nicht viel weiterhelfen. Vielleicht mal unter diesem Link weiter recherchieren: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
    Viel Erfolg!

  • Marie sagt:

    Veränderungen bei den Gebühren finden ja immer wieder statt. Ab 2015 sollen sogar die Beiträge sinken, wer allerdings davon betroffen sein wird, steht noch in Frage. Grundsätzlich bin ich persönlich allerdings der Meinung, dass diese Gebühren komplett abeschafft werden sollte, da sie rechts- und verfassungswidrig sind.