Gefahr für Franchise-Geber: Die Gesetzesänderung zur Widerrufsbelehrung
Bereits zum 13.06.2014 trat eine Gesetzesänderung zur Widerrufsbelehrung in Kraft, die fundamentale Auswirkungen auf die Franchise-Wirtschaft hat. Das Thema mag trocken anmuten, ist aber von höchster Brisanz für alle Franchise- und Lizenzgeber. Denn die Widerrufsbelehrung hat direkte Auswirkung auf den Franchise-Vertrag und dessen Anfechtbarkeit. Das FranchisePORTAL hat gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel von der Kanzlei Busse & Miessen ein kostenloses E-Book zu diesem aktuellen Thema veröffentlicht, dass die Vor- und Nachteile der Änderung im Hinblick auf den Franchise-Vertrag beleuchtet.
Änderung des Widerrufsrechts: Kostenloses E-Book
Die seit 2010 geltende Rechtssicherheit in Sachen Widerrufsrecht eines Franchisevertrags ist mit den Änderungen des Gesetzes hinfällig. Die drei neuen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster-Widerrufsbelehrungen „gelten nicht mehr für den Franchisevertragsabschluss“, so Dr. Güntzel in dem E-Book, das hier kostenlos runtergeladen werden kann.
Es herrscht Rechtsunsicherheit – die katastrophale Folgen für Franchisegeber haben kann. Diese muss den neuen Franchisenehmer bei Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass nun die Frist zu laufen beginnt. Jedoch besteht Unsicherheit, wann genau ein Vertrag eigentlich als abgeschlossen angesehen werden kann. Dr. Güntzel erläutert die Gründe hierfür detailliert im E-Book.
Positiv an der neuen Gesetzeslage ist jedoch, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht mehr geltend gemacht werden kann. Ab sofort endet die Widerrufsfrist nach genau einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss – was wieder zu dem bereits genannten Problem führt, ab wann der Vertrag genau als beschlossen gilt.
Fazit der Gesetzesänderung
Das Resümee ist ernüchternd und sollte alle Franchise- und Lizenzgeber ermuntern ihre Verträge mit ihren Fachanwälten zu prüfen:
„Da die gesetzliche Richtigkeitsfiktion für Franchiseverträge nicht greift, wird von Franchisegebern letztlich das verlangt, was nicht einmal der deutsche Gesetzgeber mit mehreren Verbesserungsversuchen in der Vergangenheit bewerkstelligen konnte. Erst im Rahmen von zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren wird zu klären sein, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung im Rahmen von Franchiseverträgen zu stellen sind.
Daher sollten sich Franchisegeber unbedingt an ihre juristischen Berater wenden, um Maßnahmen zur Risikobegrenzung (…) zu ergreifen.“
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