Gebietsschutz im Franchising: Pro und Contra
In der aktuellen Ausgabe des Magazins FranchiseERFOLGE berichten mehrere Partner von Handwerk-Franchise-Systemen, dass ihnen vor allem der Gebietsschutz, den ihnen ihr Franchise-System bietet, gefällt. Mancher berichtet in dem Special zum Thema Handwerk gar, dass es einer der ausschlaggebenden Punkte war, der sie zu einer Franchise-Partnerschaft bewegt hat. Doch ist der Gebietsschutz wirklich nur positiv zu sehen? Und bedeutet fehlender Gebietsschutz, dass man es mit einem unseriösen Unternehmen zu tun hat?
Pro Gebietsschutz im Franchising
Der Vorteil eines zugesicherten Gebietsschutzes liegt in erster Linie beim Franchise-Nehmer. Dieser kann so mit erhöhter Sicherheit davon ausgehen, dass innerhalb seines Franchise-Systems keine Konkurrenz unter den Franchise-Partnern entsteht. Da man sich gegenseitig keine Kunden „abluchsen“ kann, ist ein offener Austausch mit den anderen Franchise-Partnern möglich. Genau dies heben die vorgestellten Existenzgründer in dem aktuellen Special des Franchise-Magazins hervor.
Contra Gebietsschutz im Franchising
Nachteile durch den Gebietsschutz können hingegen für die Franchise-Geber entstehen. Nämlich dann, wenn das zugesicherte Gebiet vom Partner nicht voll ausgeschöpft wird. Ursache kann ein zu groß gewähltes Gebiet sein, das dem Franchise-Partner zugesichert wurde. Aber auch aus Franchise-Nehmer-Sicht kann dies ein Problem darstellen: Fordern zu viele Kunden aus allen Ecken des eigenen Gebiets die angebotenen Leistungen an, kommt dieser eventuell nicht mehr hinterher und fühlt sich überfordert.
Lösungsansätze zum Thema Gebietsschutz
Zunächst sollte – wenn Gebietsschutz gewährt wird – die Größe der Gebiete mit Bedacht gewählt werden. Nicht immer ist eine Aufteilung nach Bundesländern oder Postleitzahlgebieten, etc. sinnvoll. Kleine Gebiete müssen aber nicht zum Nachteil der Partner sein – im Gegenteil: schöpft ein Partner sein Gebiet voll aus und sucht neue Herausforderungen, könnten ihm angrenzende Gebiete angeboten werden. Dies liefert den Franchise-Partnern einen entsprechenden Anreiz ihr Potential voll auszunutzen, um weiteres Potential hinzugewinnen zu können.
Zudem kann der Gebietsschutz auch vertraglich variiert werden. Denkbar ist, dass zwar kein anderer Franchise-Nehmer im zugesicherten Gebiet einen Betrieb eröffnen darf, jedoch das Franchise-Unternehmen selbst eigene Betriebe. Oder aber der Franchise-Nehmer selbst darf in seinem Gebiet weitere Standorte eröffnen. Dies muss allerdings im Franchise-Vertrag klar formuliert werden.
Und auch wenn ein Franchise-System gar keinen vertraglichen Gebietsschutz anbietet, muss das nicht bedeuten, dass es gleich unseriös ist: Auf Grund der genannten möglichen Probleme in diesem Bereich, verzichten viele Systeme auf den Gebietsschutz. Daraus muss sich nicht zwangsläufig eine Konkurrenz unter den Franchise-Partnern entwickeln: Hier kommt es sehr auf das Geschäftskonzept, die Standorte sowie weitere Faktoren an. Hierzu hat das FranchisePORTAL auch ein Video mit einem Experten der Franchise-Wirtschaft, Herrn Reinhard Wingral, gedreht:
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