Franchiserecht 2.0: Workshop für junge Franchise-Systeme
Am 08. und 09. März findet in Behringen/Hütscheroda bei Eisenach ein Workshop des Deutschen Franchise-Verbands (DFV) zum Thema „Der Franchise-Vertrag – Was es zu beachten gilt“ statt.
Franchising ist in Deutschland nicht mit einem speziellen Gesetz geregelt. Dennoch haben sich bestimmte juristische Verfahrensweisen etabliert, die als beispielhaft gelten können und dementsprechend für Franchise-Systeme angewandt werden.
Bevor ein junges Franchise-Unternehmen durchstarten kann, gibt es einige Hürden zu nehmen. Neben einem fundierten Handbuch muss auch ein „guter“ Franchise-Vertrag für potentielle Franchise-Nehmer vorliegen. Und da die wenigsten Unternehmer auch Juristen sind, ist hier die Unterstützung von Profis notwendig. Dabei gilt es auch zu beachten, dass nicht jeder Anwalt unbedingt für Franchise-Fragen geeignet sein muss.
Hilfe bietet der Workshop des DFV. Zwei auf Franchise-Recht spezialisierte Anwälte, Marco Hero und Christian Treumann, halten den Workshop und stehen auch bereit, um konkrete Verträge zu begutachten. Eventuelle Lücken oder Stolpersteine können so vielleicht rechtzeitig erkannt werden. Außerdem wird Jürgen Dawo, Firmengründer des erfolgreichen Franchise-Systems Town & Country Haus, die vorvertragliche Aufklärungspflicht erklären und die systematische Engpassanalyse vorstellen.
Das FranchisePORTAL hat zu dem Thema Franchise-Recht ein neues Video mit Herr Dr. Jan Patrick Giesler, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Franchise-Recht, eingestellt. Im Interview beantwortet er ausführlich die Frage, ob es in Deutschland ein spezielles Gesetz für Franchising gibt. Da dies nicht der Fall ist, erklärt er in den Grundzügen, wie in den vergangenen Jahren trotzdem eine fundierte Rechtsbasis für Franchise-Systeme entstanden ist.
Quelle: © webdata – Fotolia.com
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