Franchise-Nehmer klagt erfolgreich gegen Entscheidung von NRW-Arbeitsminister

Wie die Franchise-Zentrale von Hallo Pizza mitteilte, gewann einer ihrer Franchise-Nehmer ein Verfahren um die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für das Gaststätten- und Hotelgewerbe vor dem Verwaltungsgericht in NRW.

Das Gericht stellte fest, dass der 2008 amtierende Arbeitsminister in Nordrhein-Westfahlen im September 2008 nicht hätte den Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe für allgemeinverbindlich erklären dürfen. Diese Erklärung ordnete für alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der Branche die verpflichtende Geltung des Tarifvertrages an. Das führte dazu, dass Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten 40% mehr Lohn erhielten, weil sie automatisch in die nächste höhere Tarifgruppe rutschten. Der Franchise-Nehmer von Hallo Pizza sah diese Anhebung besonders für Pizza-Lieferdienste als problematisch an, da dort schon jetzt die Lohnkosten etwa ein Drittel des Preises einer Pizza ausmachten.

Weil das Gericht feststellte, dass in jedem Fall weniger als 50% der Mitarbeiter bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, und damit nicht die Repräsentativität des Teilvertrages gegeben ist, konnte sich der Franchise-Nehmer von Hallo Pizza vor Gericht durchsetzen und erfolgreich gegen die Allgemeinverbindlichkeit klagen. (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichn: 3 K 8653/08)

Gerade viele Prospektverteiler und Pizzafahrer führen ihre Tätigkeit in Rahmen eines Minijobs aus. Ihre Bruttolöhne werden ohne Abzüge netto ausbezahlt, aufgrund dessen allein schon die Tariflöhne nicht passen, wie Frank Sasse, Geschäftsführer der Franchisezentrale feststellt.

Bild: © Redbaron | Dreamstime.com

 

 

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