Franchisegesetz – brauchen wir das in Deutschland?

Franchisegesetz in Deutschland?

Die gesetzliche Regelung vom Franchising steht zur Diskussion

Wie der Deutsche Franchise-Verband (DFV) in seinem letzten Newsletter berichtete, wandte sich das Bundesjustizministerium an den Verband und fragte, inwieweit Franchiseverträge und vorvertragliche Aufklärungspflichten in Deutschland gesetzlich zu regeln seien. Man kann sich fragen, warum es in Deutschland kein Franchisegesetz gibt (wobei wohlgemerkt die meisten Personen mit entsprechenden Fachkenntnisses dagegen zu sein scheinen). Ist Deutschland deshalb ein rechtsfreierer Raum im Franchising? Funktioniert „das System“ in anderen Ländern mit entsprechenden Gesetzen besser oder schlechter?

Franchisegesetz: Fragen und Antworten

Vor diesem Hintergrund möchten wir auf diese Thematik im FranchisePORTAL etwas detaillierter eingehen. Schließlich klingt grundsätzlich eine gesetzliche Regelung „sicherer“ als keine gesetzliche Grundlage. Welche Argumente sprechen für oder gegen ein Franchisegesetz ?Wie wird die Franchise-Wirtschaft in Deutschland und im Ausland geregelt? Diesen Fragen widmet sich der auf Franchiserecht spezialisierte Anwalt Dr. Volker Günzel in einem Artikel im FranchisePORTAL, um uns die Thematik in verständlichen Worten zu erklären.

Der vollständige Artikel von Dr. Volker Güntzel ist im FranchisePORTAL einsehbar.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Bild: © ojoimages4, Fotolia.de

 

 

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Ein Kommentar

  • HJ Kölln / TRUE Franchise-Beratung sagt:

    Auf der DFV-Homepage steht als Kommentar bei der Stellungnahme des DFV diesem Thema zu lesen:(Zitat) „Wer den Sumpf trocken legen will, sollte nicht die Frösche fragen“ (Zitatende)

    Ein anderes bekannteres Zitat lautet: „Was wäre, wenn Krieg ist und keiner geht hin…“.
    Der DFV verweist auf seine Rolle als Qualitätstreiber im Franchise und begründet damit, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Was aber, wenn sich von den 950 Systemen in Deutschland nur ein Bruchteil um die Richtlinien des DFV kümmern? Wenn die Praxis völlig anders aussieht, als im DFV-Zertifizierungsprozess beschrieben? Wenn sowohl die zivile- wie auch die Strafgesetzgebung das Thema Franchise immer weiter zugunsten der Systemgeber auslegt? Wenn die Opfer von schlechten System mundtot gemacht werden können? Wenn Anwälte sowohl mit der indivduellen Rechtsberatung vor Abschluss eines Franchisevertrages verdienen können, wie später auch mit den vielen Schlichtungs- und Zivilverfahren?

    Ich plädiere ausdrücklich für eine gesetzliche Regelung. Aber ich stimme zu, wenn dem Gesetztgeber eine gewisse Skepsis entgegengebracht wird, eine wirklich optimale Gesetzeslage zu schaffen. Das fängt wahrscheinlich schon beim Begriff von Franchising an. Es wäre schön, wenn sich hier der DFNV sichtbar mehr engagieren würde.