Firma bedroht bei Unfall, Krankheit, Tod?

Firma bedroht bei Unfall, Krankheit, Tod?Schicksalsschläge wie Tod oder Krankheit können Menschen, aber auch Unternehmen ruinieren. Jedenfalls dann, wenn keine klaren Notfall- und Nachfolge-Regelungen getroffen wurden.

Die Firma K. war ein gesunder, solider Handwerksbetrieb in Hannover mit zwölf Angestellten, mehreren Azubis und vollen Auftragsbüchern. Trotzdem hätte der plötzliche Tod des Inhabers durch einen Herzinfarkt beinahe das Ende des bis dahin florierenden Unternehmens bedeutet. Das Problem: Die vollen „Auftragsbücher“ und die Terminpläne existierten allein in seinem Kopf. Nur er wusste genau, was auszuführen, was erledigt und was abzurechnen war. Und wenn es doch Notizen dazu gab, kannte niemand deren Verwahrungsort.

Gemeinsam mit den Angestellten gelang es der trauernden Ehefrau, einen minimalen Notbetrieb aufrechtzuerhalten: Wenn etwa wartende Kunden anriefen und fragten, wo die Handwerker blieben, konnten die Arbeiten zumindest neu organisiert werden. Für die Führung einer Sanitärinstallations-Firma schrieb die IHK seinerzeit einen Meister im Betrieb zwingend vor. Daher stellte die Ehefrau einen ein – bis der Sohn des Verstorbenen seinen Meisterlehrgang absolviert hatte, um den Betrieb zu übernehmen. Kurze Zeit später überwarf sich dieser mit dem angestellten Meister und feuerte ihn. Ob dieser Querelen und des Fehlens des beliebten Seniors zogen sich die überlebenswichtigen Stammkunden mehr und mehr zurück. Mühsam hielt der Sohn das Unternehmen mit nur noch zwei Gesellen aufrecht. Es hat nie wieder die alte Größe erreicht.

Fehlende Notfall-Regelungen bringen Firmen in Gefahr

Ein drastischer Fall – aber leider keine Ausnahme. Gerade kleinen und mittelständischen Firmen fehlen oft klare Regelungen für Notsituationen wie jene, wenn der Chef durch Krankheit oder Tod plötzlich ausfällt. Die Unternehmer scheuen es, sich damit zu befassen: Entweder herrscht eine „Mir-passiert-schon-nichts“-Mentalität. Oder das Thema wird im stressigen Berufsalltag auf die lange Bank geschoben. Vielfach verdrängen Unternehmer in ihrem Positiv-Denken aber auch schlichtweg die unangenehmen Was-wäre-wenn-Gedanken um die eigene Person.

Großunternehmen handeln meist weitsichtiger: Sie holen sich Fachleute – interne wie externe – in die Vorstände und Aufsichtsräte und verteilen die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern. Hier können KMU von Konzernen lernen. Zumindest aber könnten sie frühzeitig anfangen, das Wissen der „alten Hasen“ an die junge Generation weiterzugeben. Und eine Gruppe von „Jungunternehmern“ sollte schon bei der Gründung klare Regelungen treffen: Die Generation 50 Plus. Gerade im Franchising treten immer mehr Best Ager als Unternehmensgründer in Erscheinung . Für sie bedeuten klare Regelungen mehr Bank-Sicherheiten für die ohnehin recht schwierigen Kreditverhandlungen.

Der Franchise-Geber hat ein Wort mitzureden

Im Franchise-Recht regelt der Franchise-Vertrag zwar das Erbe im Sinne des Markenrechteinhabers: Der Franchise-Geber kann den Erben oder Nachfolgeunternehmer akzeptieren, ebenso die Lizenz aber auch an einen anderen Unternehmer seiner Wahl vergeben. Daher sollten sich Franchise-Nehmer, die sich wünschen, dass der Betrieb auch nach ihrer Schaffenszeit in den Händen ihrer Familie oder Mitarbeiter bleibt, früh einen Nachfolger oder Ersatzverantwortlichen einarbeiten und sich mit dem Franchise-Geber abstimmen.

Im Not- oder Krankheitsfall haben Franchise-Partner gegenüber Einzelunternehmern zwar einen entscheidenden Vorteil: Oftmals kann schließlich ein Springer aus dem Netzwerk den Betrieb vorerst weiterführen. Doch in der Frage, wie es langfristig weitergehen soll, gilt es, Vorsorge zu treffen. Und – last but not least –wenn Stammkunden in dem Unternehmen eine so lebenswichtige Rolle wie im eingangs geschilderten Fall spielen, sollten sie mit der möglichen neuen Führung ebenfalls bestens vertraut gemacht werden.

 

 

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