FFW – Neue Website will faires Franchising fördern
Wer sich für eine Existenzgründung via Franchising interessiert findet im Internet viele Informationen – doch wo findet man tatsächlich ganz objektive Informationen zu Franchise-Systemen? So sehr sich alle Beteiligten um Transparenz und Objektivität bemühen – Portale wie das FranchisePORTAL informieren zwar, sind aber auch Dienstleister für Franchise-Systeme. Der Verband prüft zwar seine Mitglieder gründlich, ist aber auch auf sie angewiesen. Und Rankings, wie das jährlich erscheinende im Wirtschaftsmagazin impulse, kann auch nur die Systeme „bewerten“, die überhaupt teilnehmen und ihre Zahlen offenlegen. Das neue Forum der Franchise-Wirtschaft will hier eine Lücke schließen.
Das Forum der Franchise-Wirtschaft versteht sich als offene Diskussionsplattform, die sowohl Franchise-Geber als auch -Nehmer oder zum Beispiel Ehemalige eines Franchise-Systems mit ihren Beiträgen gestalten können. Dies geschieht anhand der zehn aufgestellten Fairnessregeln.
Zehn Fairnessregeln des Forums
- Vorvertragliche Aufklärung
- Unterstützung in der Startphase
- Wissenstransfer und Kommunikationskultur
- Betreuung im Tagesgeschäft
- Partnerschaftliches Verhalten
- Effektives Konfliktmanagement
- Ausgewogene Vertragsregelungen
- Angemessene Gebühren
- Kontinuierliche Systementwicklung
- Maßnahmen zur Absicherung
Durch die Initiative des FranchisePORTAL und des DFS Franchising Service wurde das Forum der Franchise-Wirtschaft mit vorläufig 670 Franchise-Systemen gestartet – weitere Systeme werden sicher mit der Zeit hinzukommen. Die zehn Fairnessregeln wurden gemeinsam mit den auf Franchising spezialisierten Anwälten Dr. Giesler und Dr. Günzel erarbeitet. Anhand der Regeln soll eine bessere Orientierung auf der Website gewährleistet werden.
Sie haben bereits Erfahrungen mit einem Franchise-System gesammelt oder sind selbst Franchise-Geber? Dann teilen Sie doch Ihre Erfahrungen mit den vielen Interessenten, die im Internet nach Informationen zu Franchise-Systemen suchen. Hier können Sie Ihre Kommentare eingeben!
Kategorisiert in: Franchise Aktuell, Top-Story
7 Kommentare
Das Internet ist nicht gerade mit kritischen Beiträgen zum Thema Franchise übersäät ist. Dies ist meiner Erfahrung nach hauptsächlich zwei Dingen geschuldet:
Erstens, die enttäuschten Franchisenehmer wollen das Thema möglichst schnell vergessen … und zweitens,
dass es wohl wenig vorzeitige Vertragsauflösungen -in der welcher Form auch immer – gab und gibt, die einem Franchisenehmer die Möglichkeit ließen, mit seinen Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen.
Findige Fanchise-Anwälte haben mit Stillschweige-Abkommen und Hinweisen auf die Vertraulichkeit in Kündigungen und Auflösungsvereibarungen weitestgehend die Möglichkeit beschnitten, dass Franchisenehmer sich anders als positiv gegenüber Einzelpersonen oder in der Öffentlichkeit äußern können.
Warum sollte das Ergebnis in diesem Blog daher anders sein? Dient das Forum nicht automatisch als Feigenblatt der Franchise-Wirtschaft, wenn sich nur Claqueure zu Wort melden können?
Wäre es nicht der Sache dienlich und dem Sinn dieses Blogs förderlich, wenn sich ein Autor gegenüber dem Betreiber mit vollen (nachprüfbaren) Namen identifizieren müsste, aber in der Öffentlichkeit unter einem Alias auftreten könnte?
Hallo Herr Kölln,
danke für Ihre Stellungnahme. Ich bin seit 17 Jahren im Franchising tätig und kann Ihre Einschätzung nicht ganz nachvollziehen. So melden sich bei mir immer wieder (ehemalige) Franchise-Nehmer, um ihre Kritik und ihren Ärger los zu werden. Nur selten geschieht dies anonym und oft erlauben Sie mir, unter Nennung ihres Namens eine Stellungnahme des Franchise-Gebers einzuholen. Letztlich endet dieses Vorgehen regelmäßig in gegenseitigen Schuldzuweisungen, die keiner Seite weiter helfen.
In solchen Fällen werde ich künftig auf das „Forum der Franchise-Wirtschaft“ verweisen, wo ein transparenter Austausch der Argumente möglich ist. Die Orientierung an Fairness-Regeln wird hoffentlich zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Die Öffentlichkeit des Meinungsaustauschs bietet interessierten Dritten die Chance, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
Das „Forum der Franchise-Wirtschaft“ ist noch nicht lange online, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sich dort nur Claqueure zu Wort melden. Sie selbst sind dafür das beste Beispiel!
Ihr Vorschlag, dass sich die Autoren gegenüber dem Betreiber mit Klarnamen identifizieren sollten, in der Öffentlichkeit aber unter einem Alias auftreten dürfen, würde die von uns gewünschte Transparenz geradezu konterkarieren. Würden wir nicht sogar dem Rechtsbruch Vorschub leisten, wenn wir ehemalige Franchise-Nehmer nach Unterzeichnung einer „Verschwiegenheitserklärung“ zu anonymen Äußerungen verleiten würden? Erst kürzlich hat die Staatsanwaltschaft in Augsburg einen Verlag zur Offenlegung eines Bloggers verpflichtet.
Sie haben vermutlich recht, dass sich so mancher Franchise-Nehmer im Rahmen einer Auflösungsvereinbarung zur Verschwiegenheit über Ursachen und Umstände der Trennung verpflichtet. Welcher Franchise-Nehmer würde jedoch eine solche Vereinbarung unterzeichnen, wenn ihm der Franchise-Geber nicht zuvor entgegen gekommen wäre? Und welcher Franchise-Geber wird noch zu einem Entgegenkommen bereit sein, wenn schriftliche Zusagen seiner Partner nicht mehr das Papier wert sind, auf das sie geschrieben wurden?
Dies sind die Gedanken, die mir bei Ihrem Vorschlag durch den Kopf gehen. Ich bin aber kein Experte in diesen Fragen und würde mich über die Kommentare von Fachleuten und Betroffenen freuen.
Schöne Grüße
Ulrich Kessler
FranchisePORTAL GmbH
@Herr Kessler
Natürlich wäre es das beste, wenn jeder offen und ehrlich seine Erfahrungen posten könnte und dabei Ross und Reiter nennen könnte. Mir ist auch klar, dass wenige daran denken würden, Systeme, mit denen sie zufrieden sind, öffentlich zu loben. Das Forum würde daher wohl eher kritiklastig bleiben, bis die Franchise-Wirtschaft dieses Forum als zusätzliches und kostengünstiges PR-Mittel entdeckt, siehe Hotel-Bewertungen durch Angestellte (das sind die, die ich mit Claqueure bezeichne).
Auflösungsvereinbarungen werden wohl mehrheitlich unter hohem finanziellem Druck und gewaltiger seelischer Belastung des Franchisenehmers geschlossen, wobei dieser mit Sicherheit alles unterschreiben würde, wenn das samariterhafte Angebot des Franchisegebers die Hoffnung erweckt, dass man im letzen Augenblick den Kopf noch aus der Schlinge nehmen kann. Eine so erpresste Verschwiegenheitsklausel garantiert Ruhe und störungsfreie Verhandlung mit dem nächsten Bewerber.
Das Thema „Rechtsbruch wegen Verletzung einer Verschwiegenheitsklausel im Auflösungsvertrag“ sehe ich zudem ein wenig anders. Wenn einem ehemaligen Franchisenehmer mit dem nötigen Abstand nach Wochen oder Monaten endlich bewusst wird, dass der Prozess der vorvertraglichen Aufklärung nichts als arglistige Täuschung war, so reden wir von einem Delikt im Bereich des Betruges, bei dem zivilrechtliche Vereinbarungen normalerweise hinten anstehen müssen. Dementsprechend sollte auch die Verschwiegenheitsklausel des Auflösungsvertrages rechtlich durchleuchtet werden, ob sie überhaupt wirksam ist.
Aber ich denke und hoffe, dass das Forum Interessenten, ähnlich wie Kununu für Arbeitgeber, eine Orientierung geben soll, bevor (!) sie sich mit einem System verbandeln. Ich kann mir vorstellen, dass viele etwas gern zu Ihrem ehemaligen System sagen würden, aber den Abmahnungen und anderen Repressalien der Systemgeber einfach nicht mehr gewachsen sind … und genau um diese Systeme, die „schwarzen Schafe“ würde es doch gehen – auch im Interesse der Franchise-Wirtschaft.
Sehr geehrter Herr Kölln,
als einer der „findigen“ Franchisegeber-Anwälte, die solche Aufhebungsvereinbarungen entwerfen, sehe ich deren Zweck nicht darin, Kritik an einem Franchisesystem im Keim zu ersticken. Die Vereinbarung eines Stillschweigeabkommens in Aufhebungsvereinbarungen dient vor allem der Vermeidung weiterer Konflikte und damit dem Rechtsfrieden.
Bei der Aufhebungsvereinbarung handelt es sich letztlich um einen Vergleichsabschluss, d.h. es bestanden zumindest Unstimmigkeiten, zumeist aber Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, die bereinigt werden sollen. Es wird ein Kompromiss gefunden und beide Parteien sollen anschließend ohne die Belastung mit etwaigen Rechtsstreitigkeiten etc. ihrer Wege gehen bzw. zukünftig sogar als Wettbewerber nebeneinander tätig werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass ein solcher Vergleich keinen Bestand hat, wenn nicht gesichert wird, dass Ruhe zwischen den Konfliktparteien einkehrt. Der angestrebte Rechtsfrieden tritt eben nicht ein, wenn sich der ehemalige Franchisenehmer negativ über das Franchisesystem auslässt oder sich der Franchisegeber bei Lieferanten über die mangelnde Zahlungsbereitschaft des ausgeschiedenen Franchisenehmers äußert. Aus gutem Grund wird daher in eine Aufhebungsvereinbarung aufgenommen, dass BEIDE Vertragspartner Stillschweigen zu wahren haben und sich nicht negativ über den Anderen äußern dürfen.
Niemand ist gezwungen, eine solche Aufhebungsvereinbarung abzuschließen. Wer diese unterzeichnet, sollte sich dann aber meiner Meinung nach auch bitte an deren Inhalt halten, denn sonst wird der Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung, eine weitere Eskalation zu vermeiden, nicht erreicht.
Zudem einmal sollte man sich vor Augen führen, dass die Vereinbarung von Aufhebungsvereinbarungen meiner Erfahrung nach nur einen kleinen Teil an durchgeführten Beendigungen eines Franchisevertrages ausmacht. Erklärt z.B. der Franchisenehmer die außerordentliche Kündigung, weil der Franchisegeber seine Pflichten verletzt hat, besteht keine Verschwiegenheitsverpflichtung des Franchisenehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, d.h. der Franchisevertrag regulär beendet wurde. Alle diese ehemaligen Franchisenehmer können frei im Internet ihre Erfahrungen und Ansichten zu einem Franchisesystem schildern. Abmahnungen wären hier nur erfolgreich, wenn die Äußerungen irreführend oder schlichtweg nicht wahr sind oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offen gelegt werden.
@ Herr Günzel
Ich bin einverstanden damit, dass Auflösungsvereinbarungen dazu da sind, einen Kompromiss für die Beilegung von Streitigkeiten zu finden, ihn zu fixieren und später zu leben. Die Verschwiegenheitsklausel im Franchising mag vielleicht nicht primäres Ziel dabei sein, aber ist sie nicht angenehme Nebenerscheinung für den Franchisegeber, wenn kritische Stimmen in der Öffentlichkeit den Rekrutierungsprozess nicht weiter belasten können?
Aber die eigentliche Frage jedoch für mich ist, aus welcher Position heraus solche Verträge überhaupt entstehen?
Ist die Rolle der Franchisegeberanwälte dabei nicht auch, bei Streitigkeiten den Druck auf den Franchisenehmer möglichst hoch zu halten, damit später die eine oder andere Kröte geschluckt wird? Wie viele Streitigkeiten im Franchising landen denn vor einem Gericht bis zu einem endgültigen Urteil?
Der angeschlagene Franchisenehmer, in seinem emotionalen und finanziellen Handlungsspielraum ohnehin schon eingeschränkt, sieht dann nach einigem Tauziehen möglicherweise in einer Kompromisslösung sogar noch etwas Samariterhaftes, die Kröte der Verschwiegenheitsklausel tritt dabei in den Hintergrund.
Bislang sind auf dem Forum ja noch nicht viele Stimmen eingegangen, mal sehen, wie sich das entwickelt?
Ist das Forum nur ein Feigenblatt der Franchisewirtschaft, oder entwickelt es sich zu einem Platz, auf dem in Form von vielen Einzelfallbeispielen die typischen Probleme von Franchise Kontur annehmen, und dem Franchise-Interessenten helfen, sich zu orientieren und seine Checkliste für die vorvertragliche Phase zu vervollständigen?
Hallo,
ein Monat ist nun ins Land gegangen, jedoch kann ich keinen „Run“ auf die Seite feststellen.
Sollten meine Bedenken evtl. doch mehr Substanz haben, als erwartet?
Ein Kindstod?
Wieder ist ein Monat ins Land gegangen, im Forum hat sich leider
nichts mehr getan. Das ist schade, aber es war zu erwarten.
Vielleicht doch Zeit, über die Bedingungen nachzudenken?