Bekommt man als Franchise-Gründer die gleichen Fördergelder wie traditionelle Gründer?
Dies ist der erste Teil der neuen Serie
„1 Frage an den SubventionsCoach„.
Vor einigen Wochen hatten wir Deutschlands ersten SubventionsCoach Klaus Lockemann vorgestellt. Er hilft bei der Suche nach Fördermitteln, berät und verhandelt mit Geldgebern.
Alle paar Tage werden wir dem SubventionsCoach eine Frage zum Thema Förderungen bei der Existenzgründung stellen. Heute möchten wir wissen:
Bekommt man als Franchise-Gründer die gleichen Fördergelder wie „traditionelle Gründer“?
Der SubventionsCoach antwortet:
„Das Franchising hat eine bedeutende Rolle bei der Existenzgründung. Franchising bedeutet auch gleich Partnerschaft. Diese Partnerschaft wird durch den Franchise-Vertrag auf eine Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren festgelegt. Insofern muss der Franchise-Vertrag von der Hausbank auf die so genannte Förderfähigkeit geprüft werden. Im Bereich des Franchisings wird der Erfolg des Franchise-Gebers auf dem Franchise-Nehmer weiter gegeben. Deshalb sind die „Ausfallraten“ im Bereich des Franchisings erheblich geringer, als bei den normalen Gründungen. Bei der Finanzierung wird zwar auch auf das Thema Franchising eingegangen, aber spezielle Fördermittel für das Franchising gibt es nicht. Somit bekommt der Franchise-Nehmer die gleichen Fördermitteln, wie auch ein normaler Gründer.
Allerdings können auch einige Fördermittel im Bereich des Franchisings keine Anwendung finden. Als Beispiel möchte ich hier das Pilotprojekt nennen. Sollte der Franchise-Gründer auch gleichzeitig Pilotprojekt eines Franchise-Systems sein, so können ausgewählte Förderprogramme keine Anwendung finden. Hierunter könnte zum Beispiel das ERP-Gründungskapital (alt: ERP-Eigenkapitalhilfe) oder evtl. Ausfallbürgschaften der jeweiligen Bürgschaftsbank sein.“
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