Urteil: Spam-Ordner muss täglich überprüft werden
Erst kürzlich wurde ein Urteil aus dem Januar 2014 veröffentlicht, dass vor allem für Gewerbetreibende problematisch werden könnte. Denn ein Anwalt wurde auf Schadenersatz verklagt, nachdem er eine Mail der Gegenseite nicht an seine Mandantin weitergeleitet hatte – sie landete im Spam-Ordner. Da der Mandantin durch die verspätete Weiterleitung ein erheblicher Schaden entstand, wurde der Anwalt nun zu 90.000 Schadenersatz verurteilt.
Spam-Ordner nicht überprüft: 90.000 Euro Schadensersatz
Besagte Mail war angeblich im Spam-Filter hängen geblieben und daher nicht rechtzeitig an die Mandantin weitergeleitet worden. Dieser Umstand führte dazu, dass die Mandantin und die Gegenseite die Frist zur Annahme eines Vergleichsvorschlags versäumten. Das Landgericht Bonn sah hier deutlich die anwaltlichen Pflichten des Rechtsanwalts der Mandantin verletzt. „Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert hat“, so das Urteil.“ Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen.“
Der Gedanke, den Spam-Filter dann gleich ganz auszuschalten, liegt nahe. Der aus den Medien bekannte Anwalt Tim Hoesmann sagt in einem Kommentar zum Urteil auf seiner Website Ähnliches und zweifelt an, dass die Problematik mit diesem einen Urteil endgültig geklärt ist: „Hinsichtlich der Tragweite dieser Entscheidung wird es abzuwarten sein, ob sich auch andere Gerichte dieser strengen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners anschließen werden.“
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