Gastbeitrag: Franchise-Finanzierung mit Förderkrediten der KfW
Der Einstieg in ein Franchise-System ist für viele Existenzgründer eine sinnvolle Alternative, verglichen mit einer komplett eigenständigen Selbstständigkeit. Der Franchisenehmer ist rechtlich und finanziell für sein Unternehmen verantwortlich, er handelt als ein eigener Chef. Die Nutzung einer mehr oder weniger erprobten Geschäftsidee, einer bereits eingeführten Marke, begrenzt das Risiko gegenüber einem völlig neuen Geschäftsmodell. Der Franchisegeber steht dem Franchisenehmer nicht nur mit Ladenausstattung, Produkten, eingespielten Lieferketten und Werbematerial zur Seite, sondern unterstützt ihn bei Bedarf in der schwierigen Anfangsphase auch mit Rat und Tat. Zwei Dinge dürfen dem Jungunternehmer aber auch beim Franchising nicht fehlen: eiserner Wille zum Erfolg – und Geld.
Kreditfinanzierung nur begrenzt möglich
Zwei Finanzposten müssen bei der Auswahl eines geeigneten Franchisesystems unbedingt geprüft werden: Das ist einerseits die Eintrittsgebühr, also das Geld, das der Franchisegeber für die Nutzung seines Geschäftsmodells verlangt. Hierfür können einige zehntausend Euro fällig werden, zusätzlich zu den späteren Gebühren aus dem laufenden Betrieb. Zum anderen sind Investitionen für die Einrichtung des Geschäftsbetriebs erforderlich. Ihre Höhe ist sehr unterschiedlich je nach Wirtschaftszweig. Ein Geschäft für Smartphone-Reparaturen oder ein Lernkreis für Schüler-Nachhilfe lässt sich schon mit einigen tausend Euro auf die Beine stellen. Für die Einrichtung eines Schnellrestaurants kann aber gut eine halbe Million erforderlich sein. Während eine komplett eigenständige Existenzgründung gänzlich ohne Eigenkapital theoretisch möglich, wenn auch nicht empfehlenswert ist, wird das bei den meisten Franchisesystemen nicht zulässig sein. Die Franchisegeber ziehen hier absichtlich eine Hürde ein. Ihr Argument: Nur wenn der künftige Geschäftspartner mit eigenem Kapital beteiligt ist, hat er auch ein echtes Interesse daran, dass der Laden gut läuft. Bei der Finanzierung ist deshalb darauf zu achten, dass entweder genügend Geld auf der hohen Kante liegt oder Kapital eingesetzt wird, das bilanztechnisch dem Eigenkapital entspricht.
KfW verwaltet Gelder aus dem Marshallplan
Solche Kredite – und zudem noch zu sehr günstigen Konditionen – gibt es bei der KfW. Das Kürzel stand ursprünglich für die 1948 gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau. Mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des zweiten Weltkriegs ist die KfW zwar nicht mehr für die Beseitigung von Kriegsschäden zuständig, aber weiterhin die größte nationale Förderbank der Welt. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, gehört zu 80 % dem Bund und zu 20 % den Ländern und verwaltet beispielsweise immer noch Geld aus dem European Recovery Program (ERP), das die USA für die wirtschaftliche Erholung Europas von den Kriegsfolgen bereitstellte. Bei uns wurde das 12,4 Milliarden Dollar schwere ERP als Marshallplan bekannt, benannt nach dem damaligen US-Außenminister und späterem Friedensnobelpreisträger George C. Marshall.
Das sind die interessantesten Produkte für Existenzgründer
Besonders beliebt beim Neueinstieg in ein Franchisesystem ist laut Informationen des Unternehmensfinanzierungs-Portals www.europakredit.com der ERP Gründerkredit StartGeld (Produkt 067). Bis zu 100.000 Euro Darlehen bekommen Existenzgründer, Jungunternehmer und Unternehmensnachfolger in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit. Das StartGeld wird sogar dann bewilligt, wenn das Unternehmen zunächst nebenberuflich geführt werden soll. Diese Option ist sehr interessant für Franchisenehmer, denn viele Projekte sind skalierbar. Das bedeutet, man fängt klein an, behält zunächst seine angestellte Tätigkeit bei, und erweitert das (Franchise-)Geschäft, wenn genügend sicheres Einkommen erzielt wird.
Zu Beginn wird eine tilgungsfreie Zeit von zwei Jahren vereinbart, in der nur Zinsen anfallen. Der Gründerkredit belastet damit nicht die Liquidität in einer möglicherweise schwierigen Anlaufphase. Beantragt wird das StartGeld nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank. Die KfW nimmt der kreditgebenden Bank 80 % des Ausfallrisikos ab, sodass das Darlehen für die Bank selbst bei schwachen Sicherheiten unproblematisch sein dürfte. Ermöglicht wird diese Konstruktion durch das Programm COSME (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) der EU.
Größere Teilfinanzierungen, bis zu 500.000 Euro, lassen sich über das ERP Kapital für Gründung (Produkt 058) darstellen. Auch hier ist eine Geschäftsbank oder ein anderer Finanzierungspartner der KfW zwischengeschaltet. Der Kredit wird innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung gewährt und für sieben Jahre tilgungsfrei gestellt. Eigenkapital von mindestens 15 % (alte Bundesländer) bzw. 10 % (neue Bundesländer und Berlin) wird vorausgesetzt. Das passt gut zu den Anforderungen der Franchisegeber. Schließlich ist noch der ERP Gründerkredit Universell (Produkte 073 bis 076) zu erwähnen. Je nach Rahmenbedingungen sind hierüber bis zu 25 Millionen Euro Darlehen in den ersten fünf Jahren möglich, in manchen Produkten mit einer Haftungsfreistellung der Hausbank von 50 %. Sicherheiten werden mit der eigenen Bank vereinbart. Bei Unternehmen, die schon mindestens zwei Jahre am Markt sind, hilft die KfW bei der Besicherung.
So funktionieren Sicherung und Erweiterung des Betriebs
Franchising ist nicht automatisch gleichzusetzen mit Neugründung oder Nachfolge in ein Unternehmen. Viele Franchisenehmer führen seit Jahren erfolgreich ihre Betriebe und denken nun über eine Festigung der Kapitalstruktur und eine Expansion nach, Stichwort Mulit-Unit-Franchise. Investitionen und Betriebsmittel müssen in diesen Fällen meist finanziert werden, um das Eigenkapital zu schonen. Auch hier gibt es drei Produkte der KfW, die als Alternativen zu klassischen Bankdarlehen in Betracht gezogen werden sollten.
Da ist zunächst der KfW Unternehmerkredit (Produkt 037), von der KfW selbst als Komplettlösung für etablierte Unternehmen beworben. Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind, erhalten bis zu 25 Millionen Euro. Zeitlich und summenmäßig schließt der Unternehmerkredit also an den Gründerkredit Universell an. Das ERP Regionalförderprogramm (Produkte 062 und 072) wendet sich ebenfalls an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit mindestens fünfjähriger Marktpräsenz.
Einen Förderkredit von bis zu 3 Millionen Euro gibt es in bestimmten strukturschwachen Regionen mit Zinsvorteil in den neuen Ländern und Berlin. Wo genau die Regionalförderung greift, ist einer bei der KfW online hinterlegten Förderkarte zu entnehmen. Zur Erschließung neuer Kapitalquellen eignet sich das ERP Beteiligungsprogramm (Produkte 100 und 104). Die KfW übernimmt hier die Refinanzierung eines Beteiligungsgebers. Das funktioniert so: Sie als kapitalsuchender Unternehmer erhalten Geld von einer Beteiligungsgesellschaft. Diese wiederum bekommt das Kapital über einen Kredit der KfW (Refinanzierungskredit). Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,25 Millionen Euro, kann aber in Ausnahmefällen verdoppelt werden.
Besondere Fallgestaltungen recherchieren
Alle oben aufgeführten KfW-Kredite sind recht allgemein gehaltene Angebote, die ein breites Unternehmerpublikum ansprechen sollen. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Förderdarlehen und Zuschüsse. Wer in den Segmenten Energieeffizienz, innovative Umweltverfahren, Forschung und Entwicklung, Landwirtschaft, soziale Infrastruktur und dergleichen unterwegs ist, sollte sich auf den Internetseiten der KfW umschauen und seine Hausbank bzw. einen beauftragten Kreditvermittler um Rat bitten. Alle genannten Themen, an denen Staat und Gesellschaft ein besonderes Interesse haben, sind ideale Ansatzpunkte für europäische, nationale und regionale Förderprogramme.
Ein Text von www.europakredit.com
Bildquelle: Marten Bjork
Kategorisiert in: Finanzierung & Fördermittel
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